Neubesetzung der Prüfstände 2026
für das Leistungsjahr 2027
In diesem Jahr finden Sie wie in den Vorjahren keine Auflistungen der Prüfgruppen. Die Prüfstandsbetreuer werden gebeten, sich mit ihren Züchterkollegen zu vereinbaren und den Austausch von Zuchtmaterial untereinander direkt zu vereinbaren. Dabei ist auf genetisch möglichst unterschiedliches Material zu achten.
Die Zuchtmütter für die Prüfköniginnen müssen gekört sein. Alle Prüfköniginnen für die Prüfung 2027 müssen das Geburtsjahr 2026 aufweisen.
Weiter ist Folgendes zu beachten:
1. Die Mindestzahl der Prüfvölker sind 18
Prüfvölker im Prüfjahr (bei der Neubesetzung Ausfälle
einkalkulieren).
2. Es sind mindestens 3 verschiedene Geschwistergruppen gleicher Anpaarungen zu prüfen. Jede Gruppe muss im Prüfjahr über 6 Prüfvölker verfügen.
3. Es können 2 Gruppen des Prüfstandsleiters sein, aber bei mindestens einer Gruppe muss es sich um eine Fremdprüfung handeln (2a ? Prüfer) (Fremdprüfungsanteil >33%).
4. Sind die Prüfstandsvölker auf mehrere Stände verteilt, so muss die Aufstellung so erfolgen, dass alle Gruppen anteilsmäßig etwa gleich auf den Ständen verteilt sind. Niemals auf einem Stand nur Geschwisterköniginnen gleicher Anpaarung prüfen.
5. Die Mindestgröße für einen Stand
sind 8 Völker im Prüfjahr.
Wichtig ist, dass die zuvor genannten Punkte eingehalten werden. Im
Rahmen der Förderung werden die Prüfstandsvölker mit deutlich
höheren Beträgen gefördert. Dies kann nur bei der Einhaltung
der zuvor genannten Regeln erfolgen. Bei der Prüfung der Anträge
wird dies berücksichtigt.
Weiter sollte auf den Prüfständen auch Zuchtstoff abgeben
werden. Nur so sind die höheren Förderbeiträge auch zu rechtfertigen.
LV Hannover
Rothenfeld
H. Schäfer
Föhrenwinkel 2
30657 Hannover
Mobil: 0177-6055092
Mail: horstw.schaefer@t-online.de
Calenberger Land
A. Prill/R. Andritschke
Barringstraße 11
31832 Springe
Tel.: 05044-5883 und 05044-708
H. Blume
Kurze Straße 15
31832 Springe
Tel.: 05045 -912710
Am Kiekeberg
A.Rohe
Hoepenstr. 91
21217 Seevetal
Tel.: 040-70388617
Goldbeck
S. Eickhoff
Nindorferstraße 12
21643 Beckdorf
Tel.: 0 4167-6655
H.-D. Fehling
Schützenstraße 43
21255 Tostedt
Tel.: 04182- 292316
LV Weser-Ems
Meppen
T. Wiels
Heidering 16 A
49716 Meppen
Tel.: 05931-929453
Unterweser
G. Macha
Eichengrund 6
Mobil: 0162-1021983
Bourtanger Moor
W. Gebben
Hermann Gröninger Str 11
49733 Haren/Ems
Tel.: 05934 6864338
J. Kruit
Poortweg 2,
9561 L J Ter Apel NL
E-Mail: j.kruit@hetnet.nl
Tel.: (0031) 6 114- 554 48
Jümme
H. Holtkamp
Birkenstraße 6
26847 Deternerlehe
Tel.: 04957-8988582
Aurich
H. Gerken
Kirchdorfer Straße 71
26605 Aurich
Tel.: 04941- 2843
Ipweger Moor
F. K. Tiesler
Bardenfleth 31
26931 Elsfleth
Tel.: 0 4485-215
Mobil: 0176-17921021
Schneverdingen
Dr. F. Terjung,
Schulstraße 28,
29640 Schneverdingen
Tel. 01 72-43 23 97 2
Im Aufbau
Bremen
D. Urbach,
Wichernstr. 21
28217 Bremen
Mobil: 0176 – 30164846
Wichtige Hinweise zur Leistungsprüfung!
1) Körung des 2a-Volkes
Die Mutter der Prüfköniginnen (2a-Volk) muss gekört sein.
2) Prüfung
Die Leistungsprüfung hat grundsätzlich in Vollvölkern zu erfolgen
und nicht in Mini – Plus Einheiten. Ausgenommen davon sind 1- Drohn
besamte Königinnen jedoch nur zur Beurteilung von SMR und Recaping
3) Standgröße
Wichtig ist, dass auf einem Stand möglichst mindestens 8 Völker
des gleichen Jahrgangs geprüft werden. Eventuell müssen rechtzeitig
zu Beginn der Prüfsaison die Völker umgruppiert werden. Zu wenige
Prüfvölker auf einem Stand verzerren die Ergebnisse.
4) Dateneingabe
Die Dateneingabe muss bis 1. November erfolgen. Es ist den Datenadministratoren
nicht zuzumuten, dass sie sich noch kurz vor Weihnachten mit der Kontrolle
der Daten befassen. Später eingehende Daten werden in Zukunft nicht mehr
berücksichtigt. Auch bei der Bezuschussung werden Völker, deren
Daten nicht bis 01.12. vorliegen, in Zukunft nicht mehr berücksichtigt,
auch wenn die Förderanträge vorliegen!
5) Linienbezeichnung
Bei der Dateneingabe ist die Zuchtlinie mit der richtigen Code-Nr. der Linie
einzugeben. Nur dann ist es möglich, Linienlisten mit Zuchtwerten zu
erstellen. In dem Zuchtbericht für das Jahr 2025 finden Sie die Linienlisten
mit den entsprechenden Code-Nummern. Maßgebend ist die Linienbezeichnung
des Muttervolkes (2a).
6) Prüfung nach AGT Richtlinien
Die AGT - Richtlinien sehen 1/3 Fremdprüfungen (Züchter
2 a ? Prüfer) vor. Die Leistungsprüfergeb-nisse / Zuchtwerte sind
wesentlich aussagekräftiger, wenn auf einem Stand möglichst unterschiedliches
genetisches Material geprüft wird. Daher wird empfohlen, dass die Züchter
untereinander für die Prüfung Königinnen austauschen und keinesfalls
nur Geschwisterköniginnen auf einem Stand prüfen.
7) Förderung
Ob die Förderung in der bisherigen Form weiter erfolgen kann, wird mit
den entsprechenden Stellen abgeklärt. Wir werden Sie rechtzeitig darüber
informieren und die erforderlichen Formulare zusenden. Für die rechtzeitige
Einsendung an die Geschäftsstelle sind Sie verantwortlich. Sicherheitshalber
sollten Sie sich über den Eingang der Anträge bei der Geschäftsstelle
vergewissern.
Wichtig ist, dass die geprüften Königinnen von gekörten
Zuchtvölkern (2a) abstammen und nur die Prüfung des ersten Leistungsjahres
finanziell gefördert wird.