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Neubesetzung der Prüfstände 2026

für das Leistungsjahr 2027

 

In diesem Jahr finden Sie wie in den Vorjahren keine Auflistungen der Prüfgruppen. Die Prüfstandsbetreuer werden gebeten, sich mit ihren Züchterkollegen zu vereinbaren und den Austausch von Zuchtmaterial untereinander direkt zu vereinbaren. Dabei ist auf genetisch möglichst unterschiedliches Material zu achten.

Die Zuchtmütter für die Prüfköniginnen müssen gekört sein. Alle Prüfköniginnen für die Prüfung 2027 müssen das Geburtsjahr 2026 aufweisen.

Weiter ist Folgendes zu beachten:

1. Die Mindestzahl der Prüfvölker sind 18 Prüfvölker im Prüfjahr (bei der Neubesetzung Ausfälle
einkalkulieren).

2. Es sind mindestens 3 verschiedene Geschwistergruppen gleicher Anpaarungen zu prüfen. Jede Gruppe muss im Prüfjahr über 6 Prüfvölker verfügen.

3. Es können 2 Gruppen des Prüfstandsleiters sein, aber bei mindestens einer Gruppe muss es sich um eine Fremdprüfung handeln (2a ? Prüfer) (Fremdprüfungsanteil >33%).

4. Sind die Prüfstandsvölker auf mehrere Stände verteilt, so muss die Aufstellung so erfolgen, dass alle Gruppen anteilsmäßig etwa gleich auf den Ständen verteilt sind. Niemals auf einem Stand nur Geschwisterköniginnen gleicher Anpaarung prüfen.

5. Die Mindestgröße für einen Stand sind 8 Völker im Prüfjahr.

Wichtig ist, dass die zuvor genannten Punkte eingehalten werden. Im Rahmen der Förderung werden die Prüfstandsvölker mit deutlich höheren Beträgen gefördert. Dies kann nur bei der Einhaltung der zuvor genannten Regeln erfolgen. Bei der Prüfung der Anträge wird dies berücksichtigt.

Weiter sollte auf den Prüfständen auch Zuchtstoff abgeben werden. Nur so sind die höheren Förderbeiträge auch zu rechtfertigen.

LV Hannover

Rothenfeld
H. Schäfer
Föhrenwinkel 2
30657 Hannover
Mobil: 0177-6055092
Mail: horstw.schaefer@t-online.de

Calenberger Land
A. Prill/R. Andritschke
Barringstraße 11
31832 Springe
Tel.: 05044-5883 und 05044-708

H. Blume
Kurze Straße 15
31832 Springe
Tel.: 05045 -912710

Am Kiekeberg
A.Rohe
Hoepenstr. 91
21217 Seevetal
Tel.: 040-70388617

Goldbeck
S. Eickhoff
Nindorferstraße 12
21643 Beckdorf
Tel.: 0 4167-6655

H.-D. Fehling
Schützenstraße 43
21255 Tostedt
Tel.: 04182- 292316

 

LV Weser-Ems

Meppen
T. Wiels
Heidering 16 A
49716 Meppen
Tel.: 05931-929453

Unterweser
G. Macha
Eichengrund 6
Mobil: 0162-1021983

Bourtanger Moor
W. Gebben
Hermann Gröninger Str 11
49733 Haren/Ems
Tel.: 05934 6864338

J. Kruit
Poortweg 2,
9561 L J Ter Apel NL
E-Mail: j.kruit@hetnet.nl
Tel.: (0031) 6 114- 554 48

Jümme
H. Holtkamp
Birkenstraße 6
26847 Deternerlehe
Tel.: 04957-8988582

Aurich
H. Gerken
Kirchdorfer Straße 71
26605 Aurich
Tel.: 04941- 2843

Ipweger Moor
F. K. Tiesler
Bardenfleth 31
26931 Elsfleth
Tel.: 0 4485-215
Mobil: 0176-17921021

Schneverdingen
Dr. F. Terjung,
Schulstraße 28,
29640 Schneverdingen
Tel. 01 72-43 23 97 2

Im Aufbau
Bremen
D. Urbach,
Wichernstr. 21
28217 Bremen
Mobil: 0176 – 30164846

 

Wichtige Hinweise zur Leistungsprüfung!

1) Körung des 2a-Volkes
Die Mutter der Prüfköniginnen (2a-Volk) muss gekört sein.

2) Prüfung
Die Leistungsprüfung hat grundsätzlich in Vollvölkern zu erfolgen und nicht in Mini – Plus Einheiten. Ausgenommen davon sind 1- Drohn besamte Königinnen jedoch nur zur Beurteilung von SMR und Recaping

3) Standgröße
Wichtig ist, dass auf einem Stand möglichst mindestens 8 Völker des gleichen Jahrgangs geprüft werden. Eventuell müssen rechtzeitig zu Beginn der Prüfsaison die Völker umgruppiert werden. Zu wenige Prüfvölker auf einem Stand verzerren die Ergebnisse.

4) Dateneingabe
Die Dateneingabe muss bis 1. November erfolgen. Es ist den Datenadministratoren nicht zuzumuten, dass sie sich noch kurz vor Weihnachten mit der Kontrolle der Daten befassen. Später eingehende Daten werden in Zukunft nicht mehr berücksichtigt. Auch bei der Bezuschussung werden Völker, deren Daten nicht bis 01.12. vorliegen, in Zukunft nicht mehr berücksichtigt, auch wenn die Förderanträge vorliegen!

5) Linienbezeichnung
Bei der Dateneingabe ist die Zuchtlinie mit der richtigen Code-Nr. der Linie einzugeben. Nur dann ist es möglich, Linienlisten mit Zuchtwerten zu erstellen. In dem Zuchtbericht für das Jahr 2025 finden Sie die Linienlisten mit den entsprechenden Code-Nummern. Maßgebend ist die Linienbezeichnung des Muttervolkes (2a).

6) Prüfung nach AGT Richtlinien
Die AGT - Richtlinien sehen 1/3 Fremdprüfungen (Züchter 2 a ? Prüfer) vor. Die Leistungsprüfergeb-nisse / Zuchtwerte sind wesentlich aussagekräftiger, wenn auf einem Stand möglichst unterschiedliches genetisches Material geprüft wird. Daher wird empfohlen, dass die Züchter untereinander für die Prüfung Königinnen austauschen und keinesfalls nur Geschwisterköniginnen auf einem Stand prüfen.

7) Förderung
Ob die Förderung in der bisherigen Form weiter erfolgen kann, wird mit den entsprechenden Stellen abgeklärt. Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren und die erforderlichen Formulare zusenden. Für die rechtzeitige Einsendung an die Geschäftsstelle sind Sie verantwortlich. Sicherheitshalber sollten Sie sich über den Eingang der Anträge bei der Geschäftsstelle vergewissern.
Wichtig ist, dass die geprüften Königinnen von gekörten Zuchtvölkern (2a) abstammen und nur die Prüfung des ersten Leistungsjahres finanziell gefördert wird.

 

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